Energieausweise
Wenn Sie Ihre Immobilie (Haus, Wohnung oder Nichtwohngebäude) verkaufen, vermieteten oder verpachten möchte, dann benötigen Sie für die Vermarktung einen Energieausweis. Der Energieausweis ist im Gebäude-Energiegesetz (GEG) verpflichtend festgelegt, ihn gibt es bereits seit dem Jahr 2007. Ein Energieausweis hat immer eine Gültigkeit von 10 Jahren und wird immer für ein ganzes Gebäude ausgestellt und nicht z.B. für eine einzelne Wohnung. Eine Ausnahme bildet dabei ein gemischt genutztes Gebäude, in dem Wohnungen und Gewerbeeinheiten vorhanden sind. Hier muss für den Wohngebäude und für den Nichtwohngebäude-Teil je ein eigener Ausweis erstellt werden.
Es gibt zwei unterschiedliche Arten des Energieausweises, den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis.
Energie-Bedarfsausweis
Der Energieausweis ermöglicht, verschiedene Gebäude energetisch miteinander zu vergleichen und so dem Käufer oder Mieter einer Immobilie einen Überblick über den Energiebedarf zu verschaffen. Der Energiebedarf wird dabei anhand der Bauzeichnungen und Baubeschreibungen aus dem Baujahr sowie unter Berücksichtigung der bereits durchgeführten Änderungen am Gebäude ermittelt. Die Qualität der Außenbauteile (Wände, Dach, Kellerdecke) und die Anlagentechnik (Heizung, Lüftung, Kühlung, bei Nichtwohngebäuden auch Beleuchtung) fließt ebenfalls in die Berechnung ein. Die Erstellung dieses Ausweises ist für alle Wohn- und Nichtwohngebäude möglich. Der Energie-Bedarfsausweis für ein Ein- oder Zweifamilienhaus kostet ab 300 Euro, für ein Mehrfamilienhaus ab 400 Euro, je nach Größe und Aufwand der Berechnung. Der Preis für einen Energie-Bedarfsausweis für ein Nichtwohngebäude ist sehr unterschiedlich und abhängig von der Nutzungsart und den verschiedenen Zonen im Gebäude (Büro, Produktion, Verkaufsfläche, etc.). Hier unterbreiten wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Alle genannten Preise verstehen sich inklusive der derzeit gültigen gesetzliche MwSt.
Energie-Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis für ein Wohngebäude wird anhand der Verbrauchswerte der Heizungsanlage von 36 zusammenhängenden Monaten (3 Jahres-Abrechnungen) und den dazugehörigen Klimafaktoren für diese Zeit berechnet. Der Verbrauch wird dabei in das Verhältnis zur beheizten Nutzfläche gesetzt. Bei Nichtwohngebäuden muss zusätzlich noch der Stromverbrauch für diese 36 Monate mit bilanziert werden.
Der Verbrauchsausweis darf dabei allerdings erstellt werden für:
- Wohngebäude mit Bauantrag ab dem 1. November 1977
- Wohngebäude mindestens 5 Wohneinheiten
- Nichtwohngebäude
Ältere Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten benötigen immer einen Bedarfsausweis
Gerne stellen wir einen Energieausweis für Ihr Wohn- oder Nichtwohngebäude aus.