Fördermittel
Eine energetische Modernisierung senkt den Energieverbrauch und schützt so unser Klima. Außerdem soll eine energetische Sanierung auch dazu führen, dass die Kosten für die Beheizung und die Warmwasserbereitung im Betrieb sinken. In Deutschland gibt es unter anderem die Förderprogramme der KfW, vom BAFA sowie die steuerliche Förderung, die dabei finanzielle Unterstützung für Ihr Vorhaben bieten. Dabei wird unterschieden zwischen Förderungen für Einzelmaßnahmen in der Sanierung, Komplett-Sanierungen zum Effizienzhaus und dem Klimafreundlichen Neubau.
Einzelmaßnahmen Heizung
Als Besitzer einer Immobilie können Sie die Zuschüsse des staatlichen Förderprogramms „Bundesförderung für Effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ in Anspruch nehmen. Der Einbau einer neuen Heizungsanlage auf Basis Erneuerbarer Energien oder die Ergänzung einer bestehenden Heizungsanlage wird dabei von der KfW gefördert. Zuschüsse können unter anderem beantragt werden für den Einbau von:
- Wärmepumpen (z.B. Luft-Wasser-, Sole-Wasser- oder Luft-Luft-Systeme)
- thermischen Solaranlage für Brauchwassererwärmung oder Heizungsunterstützung
- Biomasseheizungen (z.B. Holzpellets- oder Scheitholzanlagen)
- Fernwärmeanschlüssen
Die Zuschüsse sind je nach Anlage, Anzahl der Wohnungen oder der Gewerbefläche und der Eigentumsverhältnisse individuell sehr unterschiedlich, sie liegen einmalig zwischen 30% bis zu 55%, bei Einkommensschwachen Haushalten auch bis zu 70%. Sämtliche Zuschüsse sind dabei immer vor Maßnahmenbeginn zu beantragen.
Gerne ermitteln wir mit Ihnen gemeinsam die möglichen Fördermittel und unterstützen Sie von der Beantragung bis zur Auszahlung der Fördermittel.
Für den einwandfreien und effizienten Betrieb ist die richtige Auslegung und Dimensionierung von Heizungsanlage von sehr großer Bedeutung. Hierfür wird die Raumweise Heizlastberechnung nach DIN 12831 für die Bestimmung der richtigen Anlage vor Einbau durchgeführt. Nach dem Einbau einer neuen Heizungsanlage wird der Hydraulische Abgleich (Verfahren B) für den effizienten Betrieb berechnet und durchgeführt. Dieser sorgt für ein gleichmäßiges Aufheizen, da das warme Heizungswasser alle Bereiche der Heizungsanlage gleichzeitig erreicht. Dadurch, dass die Pumpenleistung in den meisten Fällen reduziert wird und die vorgegebene Vorlauftemperatur optimal genutzt werden kann, sinkt der Energieverbrauch und die erforderliche Leistung wird trotzdem erreicht.
Beide genannten Leistungen sind zudem verpflichtend für die Beantragung von Fördermitteln und werden gerne von uns durchgeführt.
Einzelmaßnahmen Gebäudehülle
Als Besitzer einer Immobilie können Sie auch hier die Zuschüsse des staatlichen Förderprogramms „Bundesförderung für Effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ in Anspruch nehmen. Alle Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik (außer der Heizung) werden vom BAFA abgewickelt. Alternativ können selbstnutzende Hauseigentümer die Kosten für einzelne Sanierungsmaßnahmen auch steuerlich über 3 Jahre geltend machen. Zuschüsse können unter anderem beantragt werden für:
- Wärmedämmung von Wänden
- Wärmedämmung von Dachflächen und obersten Geschoßdecken
- Wärmedämmung von Kellerdecken oder Bodenplatten
- Erneuerung von Fenstern und Außentüren
- Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
- Optimierung von Heizungsanlagen, die älter als 2 Jahre und jünger als 20 Jahre sind (z.B. Einbau einer Fußbodenheizung oder neuer Heizkörper und Durchführung eines Hydraulischen Abgleichs)
- Einbau einer neuen LED-Beleuchtung (nur für Nichtwohngebäude)
- Optimierung raumlufttechnischer Anlagen (nur für Nichtwohngebäude)
Ein BAFA-Zuschuss für diese Maßnahmen in Höhe von 15% auf eine maximale Investitionssumme von 30.000 Euro je Wohneinheit im Gebäude kann je Kalenderjahr beantragt werden. Wenn ein Individueller Sanierungsfahrplan (ISFP) vorliegt, erhöht sich die beantragbare Förderung auf 20% und die maximale Investitionssumme auf 60.000 Euro je Kalenderjahr. Sämtliche Zuschüsse sind dabei immer vor Maßnahmenbeginn zu beantragen.
Selbstnutzende Eigentümer können anstatt der Zuschuss-Förderung auch über drei Jahre verteilt 20 % der Kosten der energetischen Maßnahme steuerlich absetzen. Die Höchstsumme der Förderung beträgt 40.000 Euro pro Wohnobjekt. Im Jahr des Sanierungsabschlusses und im Folgejahr sind jeweils 7 %, im zweiten Folgejahr 6 % der Aufwendungen von der Einkommenssteuerschuld abzugsfähig. Kosten für eine energetische Baubegleitung und Fachplanung dürfen direkt zu 50 Prozent abgesetzt werden und müssen nicht über mehrere Jahre verteilt werden.
Gerne ermitteln wir mit Ihnen gemeinsam die möglichen Fördermittel und unterstützen Sie bei der Beantragung und führen auch die Baubegleitung der Sanierungsmaßnahme durch.
Komplettsanierung zum Effizienzhaus
Wird ein Gebäude in einem Schritt einer kompletten Sanierung unterzogen, werden also alle Bauteile der Gebäudehülle gedämmt oder verbessert, eine neue Heizungsanlage auf Basis Erneuerbarer Energie und ggf. eine Lüftungsanlage installiert, sollte man vorab rechnerisch prüfen, ob ein Effizienzhausniveau erreicht werden kann. Für die Sanierung mit Erreichen einer der Effizienzhaus-Stufen EH 85, EH 70, EH 55 oder EH 40 ist ein gefördertes Darlehen der KfW beantragbar. Hier können bei Wohngebäuden Kredite bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit oder bei Nichtwohngebäuden Kredite bis zu 2.000 Euro je m² Nettogrundfläche beantragt werden. Förderfähige Kosten der Sanierung können durch ein solchen KfW-Darlehen beglichen werden. Neben den vergünstigten Zinssätzen werden hier Tilgungszuschüsse ausgezahlt. So sind zum Beispiel bei der Sanierung eines alten, sehr schlecht gedämmten Gebäudes zu einem KfW Effizienzhaus 70 beheizt mir Erneuerbaren Energien bis zu 25% Tilgungszuschuss möglich. Für Familien gibt es zusätzlich zinsgünstige Kredite der KfW, die den Kauf des Bestands-Gebäudes unterstützen. Auch hier muss die Antragstellung immer vor Vorhabenbeginn erfolgen.
Alle Anlagen müssen bestimmte Bedingungen erfüllen, so muss immer ein bestimmter Anteil der Gebäudeheizlast durch regenerative Energien gedeckt werden. Hierfür ist immer eine individuelle Betrachtung Ihres Gebäudes notwendig, da diese Werte von den vorhanden Bauteilen wie Wänden, Fenstern oder dem Dach abhängig sind.
Wir bieten Ihnen als Dienstleistung die Unterstützung bei der Auswahl und selbstverständlich auch bei den notwendigen Berechnung und der Beantragung von Fördermitteln für alle Gebäude und Maßnahmen und führen die notwendige Baubegleitung durch.
Neubau von Klimafreundlichen Gebäuden
Wenn Sie beim Bau Ihres neuen Gebäudes auf hohe Energieeffizienz setzen, ermöglicht Ihnen das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ eine Finanzierung mit einem zinsgünstigen KfW-Darlehen. Gefördert wird der Neubau oder der Ersterwerb eines klimafreundlichen Wohn- oder Nichtwohngebäudes oder einer entsprechenden Eigentumswohnungen. Ein Gebäude fällt unter den Klimafreundlichen Neubau, wenn:
- die Effizienzhaus-Stufe EH 40 erreicht wird
- im gesamten Lebenszyklus des Gebäudes so wenig CO2 ausgestoßen wird, dass die Anforderung an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden und
- es nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird
Hier sind zinsvergünstigte KfW-Darlehen von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit oder bei Nichtwohngebäuden bis zu 2.000 Euro je m² Nettogrundfläche (ohne Tilgungszuschuss) möglich.
Für Familien mit Kindern oder Alleinerziehende mit geringem bis mittlerem Einkommen, gibt es weitere Kreditprogramme der KfW für den Kauf oder Neubau von Wohneigentum.
Gerne ermitteln wir mit Ihnen gemeinsam die möglichen Fördermittel für einen Neubau und unterstützen Sie bei der Beantragung und führen die notwendigen Planungen und die Baubegleitung durch. Insbesondere beim Neubau ist eine genaue Abstimmung zwischen Bauunternehmer, Architekt, Energieberater und Kreditinstitut sehr wichtig.