Fördermittel

Einzelmaßnahmen Heizung

  • Wärmepumpen (z.B. Luft-Wasser-, Sole-Wasser- oder Luft-Luft-Systeme)
  • thermischen Solaranlage für Brauchwassererwärmung oder Heizungsunterstützung
  • Biomasseheizungen (z.B. Holzpellets- oder Scheitholzanlagen)
  • Fernwärmeanschlüssen

Einzelmaßnahmen Gebäudehülle

  • Wärmedämmung von Wänden
  • Wärmedämmung von Dachflächen und obersten Geschoßdecken
  • Wärmedämmung von Kellerdecken oder Bodenplatten
  • Erneuerung von Fenstern und Außentüren
  • Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
  • Optimierung von Heizungsanlagen, die älter als 2 Jahre und jünger als 20 Jahre sind 
(z.B. Einbau einer Fußbodenheizung oder neuer Heizkörper und Durchführung eines Hydraulischen Abgleichs)
  • Einbau einer neuen LED-Beleuchtung (nur für Nichtwohngebäude)
  • Optimierung raumlufttechnischer Anlagen (nur für Nichtwohngebäude)

Komplettsanierung zum Effizienzhaus

Neubau von Klimafreundlichen Gebäuden

  • die Effizienzhaus-Stufe EH 40 erreicht wird
  • im gesamten Lebenszyklus des Gebäudes so wenig CO2 ausgestoßen wird, dass die Anforderung an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden und
  • es nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird